Rentenbank Zuschuss Klimabilanz 2026: Antragszeitraum läuft – bis zu 1.000 € Förderung sichern


Der aktuelle Antragszeitraum für den Zuschuss Klimabilanz der Landwirtschaftlichen Rentenbank läuft – und endet am 13. März 2026 um 12:00 Uhr. Wer jetzt handelt, kann sich bis zu 1.000 € Förderung für die Erstellung einer betrieblichen Klimabilanz sichern. Das entspricht 90 % der förderfähigen Kosten – Ihr Eigenanteil beträgt nur 100 €.
In diesem Beitrag erklären wir, was der Zuschuss Klimabilanz genau ist, wer ihn beantragen kann und wie Sie die Förderung am einfachsten nutzen.
Was ist der Rentenbank Zuschuss Klimabilanz?
Der Zuschuss Klimabilanz ist ein Förderbaustein der Landwirtschaftlichen Rentenbank, der landwirtschaftliche Betriebe bei der Erstellung einer betrieblichen Klimabilanz finanziell unterstützt. Seit 2024 fördert die Rentenbank damit die systematische Erfassung von Treibhausgasemissionen auf Betriebsebene – als Teil ihrer Nachhaltigkeitsstrategie.
Die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Förderhöhe | Bis zu 1.000 € (max. 90 % der Nettokosten) |
| Eigenanteil | 10 % (ca. 100 €) |
| Antragsberechtigt | Landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland |
| Förderfähig | Erstellung einer einzelbetrieblichen Klimabilanz durch qualifizierte Anbieter |
| Aktuelle Frist | 13. März 2026, 12:00 Uhr |
| Antragstellung | Interessenbekundung über die Rentenbank |
Wer kann den Zuschuss Klimabilanz beantragen?
Die Förderung richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland – unabhängig von Betriebsgröße, Rechtsform oder Bewirtschaftungsweise:
- Ackerbaubetriebe jeder Größe
- Tierhaltungsbetriebe (Milchvieh, Schweine, Geflügel etc.)
- Gemischtbetriebe mit pflanzlicher und tierischer Erzeugung
- Gartenbaubetriebe und Sonderkulturbetriebe
- Ökologisch und konventionell wirtschaftende Betriebe
Voraussetzungen für die Förderung
- Aktiver landwirtschaftlicher Betrieb in Deutschland
- Einzelbetriebliche Klimabilanz – keine Pauschal- oder Durchschnittsberechnung
- Anerkannte Methodik – z. B. GHG Protocol oder nationale Treibhausgasberichterstattung
- Qualifizierter Anbieter – muss die methodischen Anforderungen der Rentenbank erfüllen
- Interessenbekundung vor Beauftragung – rückwirkende Anträge sind nicht förderfähig
Der einfachste Weg: FactFlow übernimmt alles für Sie
Die Antragstellung beim Zuschuss Klimabilanz hat einen Haken: Die Interessenbekundung muss vor Beauftragung der Klimabilanz bei der Rentenbank eingereicht werden. Wer die Reihenfolge nicht einhält, verliert den Förderanspruch. Dazu kommen methodische Anforderungen an die Klimabilanz selbst, die nicht jeder Anbieter erfüllt.
Wir machen es Ihnen einfach. Bei FactFlow übernehmen wir den gesamten Prozess – von der Prüfung Ihrer Förderberechtigung über die Interessenbekundung bis zur fertigen Klimabilanz:
- ✅ Förderberechtigung prüfen – wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob Ihr Betrieb die Voraussetzungen erfüllt
- ✅ Interessenbekundung übernehmen – wir stellen den Antrag bei der Rentenbank fristgerecht für Sie
- ✅ Klimabilanz erstellen – automatisiert aus Ihren vorhandenen Dokumenten (GAP-Anträge, Schlagkarteien, Düngeberichte) in 15 Minuten statt 9 Stunden
- ✅ Handlungsempfehlungen liefern – konkrete, betriebsindividuelle Vorschläge zur Emissionsreduktion und Kostensenkung
Unsere KI-gestützte Software arbeitet nach dem GHG Protocol und den Modellen der nationalen Treibhausgasberichterstattung – die Klimabilanz erfüllt damit alle Anforderungen der Rentenbank.
Ihr Eigenanteil: 100 € – den Rest übernimmt die Rentenbank.
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Wie funktioniert die Antragstellung? Schritt für Schritt
Wenn Sie den Prozess lieber selbst in die Hand nehmen, hier der Ablauf im Detail:
Schritt 1: Interessenbekundung einreichen
Bevor Sie einen Anbieter beauftragen, müssen Sie eine Interessenbekundung bei der Rentenbank einreichen – digital über das Portal der Rentenbank.
Wichtig: Die Interessenbekundung muss vor Beauftragung der Klimabilanz erfolgen. Rückwirkende Anträge für bereits erstellte Bilanzen sind nicht förderfähig. Aktuelle Frist: 13. März 2026, 12:00 Uhr.
Schritt 2: Bestätigung abwarten
Die Rentenbank prüft Ihre Angaben und bestätigt Ihre grundsätzliche Förderberechtigung.
Schritt 3: Klimabilanz erstellen lassen
Beauftragen Sie einen qualifizierten Anbieter mit der Erstellung Ihrer einzelbetrieblichen Klimabilanz. Achten Sie darauf, dass die Klimabilanz die methodischen Anforderungen erfüllt (siehe unten).
Schritt 4: Rechnung und Klimabilanz einreichen
Reichen Sie die Rechnung des Anbieters und die fertige Klimabilanz bei der Rentenbank ein.
Schritt 5: Zuschuss erhalten
Die Rentenbank prüft die Unterlagen und überweist den Zuschuss – bis zu 90 % der Nettokosten, maximal 1.000 €.
Welche Anforderungen muss die Klimabilanz erfüllen?
Nicht jede Berechnung wird als förderfähige Klimabilanz anerkannt. Die Rentenbank stellt klare Anforderungen:
Inhaltliche Anforderungen
- Betriebsindividuell: Basierend auf den tatsächlichen Betriebsdaten – keine Durchschnittswerte oder Branchenkennzahlen
- Vollständig: Alle relevanten Emissionsquellen erfasst – Düngung, Maschineneinsatz, Tierhaltung, Energieverbrauch
- Transparent: Methodik, Datenquellen und Annahmen nachvollziehbar dokumentiert
Methodische Anforderungen
- Berechnung nach anerkannten Standards wie dem GHG Protocol oder der nationalen Treibhausgasberichterstattung
- Erfassung aller wesentlichen Treibhausgase (CO₂, N₂O, CH₄) als CO₂-Äquivalente
- Berücksichtigung direkter und indirekter Emissionen (z. B. Herstellung von Betriebsmitteln)
Ergebnis und Beratung
- Übersichtliche Darstellung der Gesamtemissionen und der wichtigsten Emissionsquellen
- Beratung zu Reduktionspotenzialen – konkrete Maßnahmen, die auf den Betrieb zugeschnitten sind
- Berichtsformat, das den Anforderungen der Rentenbank entspricht
Praxisbeispiel: Klimabilanz für einen Ackerbaubetrieb
Wie läuft es in der Praxis? Ein typisches Beispiel mit FactFlow:
Betrieb: 120 ha Ackerbau in Niedersachsen, Schwerpunkt Weizen und Raps
- Förderberechtigung prüfen lassen: Der Betriebsleiter meldet sich über die FactFlow-Seite an – Zeitaufwand: 2 Minuten.
- FactFlow übernimmt die Interessenbekundung bei der Rentenbank – kein Papierkram für den Landwirt.
- Dokumente hochladen: GAP-Antrag, Schlagkartei und Düngeplanung werden übermittelt – 15 Minuten statt 9 Stunden Aufwand.
- Ergebnis: Vollständige Klimabilanz mit Hotspot-Analyse und Handlungsempfehlungen.
- Förderung: Von den 1.000 € Kosten übernimmt die Rentenbank 900 €. Eigenanteil: 100 €.
- Zusatznutzen: Beim nächsten Investitionskredit nutzt der Betrieb die Klimabilanz für den Rentenbank-Zinsbonus und spart bei 200.000 € Kreditsumme über 10 Jahre rund 3.500 € Zinsen.
Ergebnis: Für 100 € Eigenanteil erhält der Betrieb eine wissenschaftlich fundierte Klimabilanz, konkrete Verbesserungsvorschläge und tausende Euro Zinsersparnis.
Warum lohnt sich eine Klimabilanz über die Förderung hinaus?
Der Zuschuss senkt die finanzielle Hürde erheblich. Doch auch unabhängig davon bietet eine einzelbetriebliche Klimabilanz echten Mehrwert:
1. Wirtschaftliche Vorteile erkennen
Eine Klimabilanz zeigt, wo in Ihrem Betrieb die meisten Emissionen entstehen – und oft sind das auch die größten Kostentreiber. Effizientere Düngung, optimierter Maschineneinsatz oder angepasste Fruchtfolgen können sowohl Emissionen als auch Kosten senken.
2. Bessere Finanzierungskonditionen
Neben dem Zinsbonus der Rentenbank (0,25 Prozentpunkte auf Programmkredite) achten auch andere Kreditgeber zunehmend auf Nachhaltigkeitsdaten. Eine aktuelle Klimabilanz kann Ihnen bei Kreditverhandlungen bessere Konditionen verschaffen.
3. Vorbereitung auf kommende Anforderungen
Regulatorische Anforderungen wie die CSRD und die EU-Taxonomie werden in den kommenden Jahren auch die Landwirtschaft stärker betreffen – direkt oder über die Wertschöpfungskette. Wer jetzt eine Klimabilanz erstellt, ist vorbereitet.
4. Marktchancen nutzen
Lebensmitteleinzelhandel, Molkereien und andere Abnehmer fordern zunehmend Nachhaltigkeitsnachweise von ihren Zulieferern. Eine fundierte Klimabilanz kann Zugang zu neuen Absatzkanälen und Bonusprogrammen verschaffen.
5. Den eigenen Betrieb besser verstehen
Eine Klimabilanz ist eine detaillierte Bestandsaufnahme Ihres Betriebs. Die systematische Erfassung aller Stoff- und Energieflüsse liefert Erkenntnisse, die über den reinen Klimaaspekt hinausgehen.
Häufige Fragen zum Rentenbank Zuschuss Klimabilanz
Wie hoch ist der Zuschuss genau?
Der Zuschuss beträgt 90 % der förderfähigen Nettokosten, maximal 1.000 €. Bei einer Klimabilanz für 1.000 € erhalten Sie 900 € Zuschuss – Ihr Eigenanteil liegt bei 100 €.
Kann ich den Zuschuss für eine bereits erstellte Klimabilanz bekommen?
In der Regel nein. Die Interessenbekundung muss vor der Beauftragung eingereicht werden. Deshalb ist die richtige Reihenfolge entscheidend.
Ist der Zuschuss mit dem Rentenbank-Zinsbonus kombinierbar?
Ja! Der Zuschuss Klimabilanz und der Zinsbonus von 0,25 Prozentpunkten auf Programmkredite sind zwei separate Förderinstrumente. Wenn Sie ohnehin eine Klimabilanz erstellen, sichern Sie sich damit auch mehrere tausend Euro Zinsersparnis über die Kreditlaufzeit.
Welche Anbieter sind zugelassen?
Die Rentenbank gibt keine starre Liste vor, stellt aber Anforderungen an Methodik und Qualität. Der Anbieter muss nach anerkannten wissenschaftlichen Standards arbeiten und eine betriebsindividuelle Bilanz erstellen.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Der aktuelle Antragszeitraum endet am 13. März 2026 um 12:00 Uhr. Danach ist eine Teilnahme an dieser Runde nicht mehr möglich. Es kann weitere Antragszeiträume geben, doch ob und wann diese starten, steht nicht fest. Wer sichergehen will, sollte jetzt handeln.
Frist endet am 13. März 2026 – jetzt Förderung sichern
Der Zuschuss Klimabilanz der Rentenbank macht die Erstellung einer betrieblichen Klimabilanz nahezu kostenfrei. Die Kombination aus 90 % Zuschuss und Zinsbonus macht die Klimabilanz zu einer der rentabelsten Investitionen für landwirtschaftliche Betriebe.
Aber die Zeit läuft: Der aktuelle Antragszeitraum endet am 13. März 2026 um 12:00 Uhr.
Wir übernehmen die Prüfung Ihrer Förderberechtigung, die Interessenbekundung bei der Rentenbank und die Erstellung Ihrer Klimabilanz – damit Sie sich um nichts kümmern müssen.
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